Neu im Waffenrecht

Jeder sollte seine Nummer im Nationalen Waffenregister kennen.

Man kann sie beim zuständigen LRA erfragen.

Und dann hierzu den Besitz von Kurzwaffenmagazinen über 20 Schuss und Langwaffenmagazinen über 10 Schuss melden.

Ab (Stichtag) 01.09.2020 sind solche nicht mehr legal erhältlich.

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